Ab dem 11. Mai kann in Württemberg wieder Tennis gespielt werden. Die aktuellen Schutzempfehlungen des WTB zum Training und Spiel sowie aktuelle Informationen aus dem Ministerium sowie zu Haftungsfragen sind hier zusammengefasst.
Informationen aus dem Ministerium

Allgemein

  1. Die 8. Landesverordnung zu Corona des Landes Baden-Württemberg wird am Sonntag, 10.05.2020 zum Download bereitstehen.
  2. Ab 11.05.2020 dürfen Tennisplätze geöffnet bleiben.
  3. Die Abstandsregel von 1,5m ist auf dem Tennisgelände strikt einzuhalten.
  4. Maskenpflicht besteht nicht.
  5. Es dürfen vorläufig nur Einzel gespielt werden. (Der WTB wird Sie informieren, wenn auch Doppelgespielt werden dürfen.
  6. Umkleidekabinen müssen vorerst weiterhin geschlossen bleiben. Duschen ist also nicht möglich.
  7. Die Vereine haben sich an die gültigen Hygienerichtlinien zu halten (der WTB hat für Sie die Schutzempfehlungen >> HIER << zum Download bereitgestellt)
  8. Die Clubgaststätten dürfen ab 18.05.2020 geöffnet werden. Die Richtlinien zur Öffnung von Gaststätten müssen unbedingt eingehalten werden.

Hinweise für Trainer*innen:

  1. Trainer dürfen mit maximal 4 Tennisschülern trainieren. Das Training muss so konzipiert werden, dass der Mindestabstand eingehalten wird.
  2. Wenn ein Trainer*in Hilfsmittel wie Hütchen, Reifen etc. nutzt, dürfen diese nur vom Trainer berührt werden. Nach der Benutzung müssen die Hilfsgeräte gereinigt werden.
  3. Das Öffnen von Tennishallen und Sporthallen ist in der Planung und wird im nächsten Schritt umgesetzt. Den Zeitpunkt der Öffnung wird Ihnen der WTB umgehend mitteilen.
  4. Für alle Indoorsportarten (Spielen in der Halle) wird gelten, dass je 50 m² eine Person zum Training zugelassen sein wird.  Dies wird umgesetzt, wenn die Hallen wieder nutzbar sind.