Informationen aus dem Ministerium
Allgemein
- Die 8. Landesverordnung zu Corona des Landes Baden-Württemberg wird am Sonntag, 10.05.2020 zum Download bereitstehen.
- Ab 11.05.2020 dürfen Tennisplätze geöffnet bleiben.
- Die Abstandsregel von 1,5m ist auf dem Tennisgelände strikt einzuhalten.
- Maskenpflicht besteht nicht.
- Es dürfen vorläufig nur Einzel gespielt werden. (Der WTB wird Sie informieren, wenn auch Doppelgespielt werden dürfen.
- Umkleidekabinen müssen vorerst weiterhin geschlossen bleiben. Duschen ist also nicht möglich.
- Die Vereine haben sich an die gültigen Hygienerichtlinien zu halten (der WTB hat für Sie die Schutzempfehlungen >> HIER << zum Download bereitgestellt)
- Die Clubgaststätten dürfen ab 18.05.2020 geöffnet werden. Die Richtlinien zur Öffnung von Gaststätten müssen unbedingt eingehalten werden.
Hinweise für Trainer*innen:
- Trainer dürfen mit maximal 4 Tennisschülern trainieren. Das Training muss so konzipiert werden, dass der Mindestabstand eingehalten wird.
- Wenn ein Trainer*in Hilfsmittel wie Hütchen, Reifen etc. nutzt, dürfen diese nur vom Trainer berührt werden. Nach der Benutzung müssen die Hilfsgeräte gereinigt werden.
- Das Öffnen von Tennishallen und Sporthallen ist in der Planung und wird im nächsten Schritt umgesetzt. Den Zeitpunkt der Öffnung wird Ihnen der WTB umgehend mitteilen.
- Für alle Indoorsportarten (Spielen in der Halle) wird gelten, dass je 50 m² eine Person zum Training zugelassen sein wird. Dies wird umgesetzt, wenn die Hallen wieder nutzbar sind.
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