Fakten und Entscheidungsvorlage für die
Mitgliederversammlung zum geplanten „Förderverein
Tennishalle Platte“
Ausgangssituation
Herr Kugel wird die Tennishalle in Wiernsheim wegen des Todes seines Vaters
nicht weiterbetreiben, da er sich nun zu 100% um seine Firma kümmern
muss.
Als Förderer des Tennissports hat Herr Kugel ein hohes Interesse, dass die
Tennishalle von den umliegenden Tennisvereinen weiter genutzt wird und
hat bei den Vereinsvorständen angefragt, ob die Vereine die Halle zukünftig
selbst betreiben wollen.
Die Halle ist zu ca. 80% durch Buchungen der umliegenden Vereine für ihre
jugendlichen Tennisspieler belegt, die dort im Winter ihr Tennistraining
durchführen. Wenn die Halle nicht mehr zur Verfügung stehen sollte, ist in
den nächsten Jahren ein starker Rückgang der jugendlichen Tennisspieler in
den umliegenden Vereinen zu erwarten, mit nicht absehbaren Konsequenzen
für die Zukunft der Tennisvereine auf der Platte.
Die gegenwärtige wirtschaftliche Situation der Halle stellte sich für Herrn
Kugel bisher wie folgt dar:
1. Die Nettoeinnahmen liegen bei ca. 51.000 EUR pro Jahr
2. Die Nettoausgaben liegen bei ca. 32.000 EUR pro Jahr
3. Der Nettoüberschuss beträgt ca. 19.000 EUR pro Jahr
4. Herr Kugel hat vor ca. 20 Jahren die Halle für 1,2 Millionen EUR gekauft. Die
Investition hat sich bis heute für ihn noch nicht amortisiert. Aus diesem Grund ist er
an einem weiteren Betrieb der Halle auf Basis eines Pachtvertrages interessiert.
Es ist beabsichtigt, dass ein neuer Förderverein die Halle ab der Wintersaison
2019/2020 auf der Grundlage eines Pachtvertrages mit Herrn Kugel weiter
betreibt. Dies geschieht auf Basis folgender Rahmenbedingungen:
1. Der zwischen dem Förderverein und Herrn Kugel abzuschließende Pachtvertrag hat
eine Mindestlaufzeit von 10 Jahren und kann auf Wunsch zweimal um je 5 weitere
Jahre verlängert werden.
2. Wirtschaftlich wird der Vertrag so gestaltet, dass sich die verhandelte
Nettopachtgebühr von monatlich 1.400 EUR automatisch vermindert, wenn der
Förderverein wegen rückläufiger Einnahmen nicht in der Lage sollte, die Pacht in
voller Höhe zu bezahlen.
3. Der Pachtvertrag sieht vor, dass vom Förderverein neben der Pachtgebühr nur die
laufenden Betriebskosten (Heizöl/Gas, Wasser, Strom, Versicherungen etc.) getragen
werden. Etwaige anfallende Reparaturen, z.B. an der Heizung oder ein eventuell
erforderlicher Austausch der Heizung, werden von Herrn Kugel getragen.
4. Die Einnahmen stehen dem Förderverein in voller Höhe zu.
5. Die beigefügte Satzung des „Fördervereins Tennishalle Platte“ bildet die rechtliche Grundlage des Fördervereins.
6. Die Satzung wurde vom zuständigen Finanzamt vorläufig geprüft und erfüllt alle
Voraussetzungen, um den Förderverein als gemeinnützig anzuerkennen.
7. Satzungsgemäß hat der neue Verein aktive Mitglieder und Fördermitglieder.
8. Es ist vorgesehen, dass die umliegenden Tennisvereine als Verein sowohl aktive
Mitglieder (um Buchungen für ihre jugendlichen Mitglieder tätigen zu können) als
auch Fördermitglieder werden (um geplante Investitionen zu unterstützen).
9. Die Tennisvereine, die Fördermitglieder werden, gewähren dem Förderverein einen
Investitionszuschuss für die Erneuerung des Hallenbodens und die Umstellung auf
LED Licht von jeweils bis zu 5.000 EUR, die entweder sofort in voller Höhe oder bis
Ende 2021 in Teilbeträgen eingezahlt werden können. Über die Mindestlaufzeit des
Pachtvertrages entstehen somit jedem Fördermitglied nicht mehr als 500 EUR
Kosten pro Jahr.
10. Mitgliedsbeiträge sollen nur in der Höhe erhoben werden, wie sie an den WLSB und
den WTB abzuführen sind. Das sind rund 10 EUR pro Mitglied.
11. Die Kosten für die von den aktiven Mitgliedern des Fördervereins gebuchten Plätze
werden nur mit 7% Mehrwertsteuer beaufschlagt, d.h. die Abonnements werden
für Mitglieder um etwa 10% preisgünstiger.
12. Nichtmitglieder zahlen weiterhin die volle Mehrwertsteuer von 19%, zahlen also rund
10% mehr für ein ABO als die Mitglieder.
13. Der Förderverein ist eine selbständige „Juristische Person“ und trägt alleine
sämtliche Haftungsrisiken. Das bedeutet, für die Tennisvereine, die ein aktives
Mitglied oder ein Fördermitglied werden, entstehen keinerlei Haftungsrisiken. Ein
Haftungsdurchgriff auf die Vereine ist ausgeschlossen. Es besteht im ungünstigsten
Fall das Risiko, dass der Investitionszuschuss nach Ablauf der 10-jährigen Pacht
nicht mehr oder nicht mehr in voller Höhe vorhanden ist.
Geplante Investitionen und Finanzierungskonzept
1. Herr Kugel erneuert im Sommer 2019 auf seine Kosten das Dach, so dass der Spielbetrieb im Winter auf jeden Fall fortgeführt werden kann.
2. Der Förderverein erneuert im Frühjahr 2020 den Boden und die Beleuchtung:
a. Es werden rund 110.000 EUR für einen neuen Boden und LED Licht investiert
b. Die Vereine leisten insgesamt einen Investitionszuschuss von min. 25.000 EUR
c. Der WLSB und der Bund geben rund 20.000 EUR Fördermittel
d. Es ist ein Darlehen von rund 65.000 EUR erforderlich.
e. Herr Kugel gewährt entweder das Darlehen oder gibt eine Bürgschaft, falls
das Darlehen von einer Bank bezogen wird.
Um die Erneuerung des Hallenbodens und die Umstellung auf LED Licht
realisieren zu können, ist es unabdingbar notwendig von allen
beteiligten Vereinen (derzeit Wiernsheim, Wurmberg, Mönsheim und
eventuell Friolzheim und Tiefenbronn) einen Investitionszuschuss von
insgesamt ca. 25.000 bis 30.000 EUR zu erhalten (5 – 6 x 5.000 EUR),
sonst ist eine Finanzierung des Projektes nicht möglich.
Beschlussvorlage für die Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung stimmt zu, dass der Tennisverein (Vereinsname) nach
Gründung des „Fördervereins Tennishalle Platte“ und Eintragung in das zuständige
Vereinsregister als aktives Mitglied und als Fördermitglied eintritt.
2. Die Mitgliederversammlung stimmt zu, dass der Tennisverein (Vereinsname) als
Fördermitglied einen einmaligen Investitionszuschuss für die Erneuerung des
Hallenbodens und die Umstellung auf LED Licht in Höhe von 5.000 EUR (oder
geringerer Betrag) gewährt, der entsprechend der beigefügten Satzung des
Fördervereins in voller Höhe innerhalb von 4 Wochen nach Aufnahme als
Fördermitglied an den Förderverein zu zahlen ist (oder alternativ: in Teilbeträgen bis
Ende 2021).
3. Die Beschlüsse nach 1. und 2. stehen unter dem Vorbehalt, dass die in dieser Vorlage
aufgelisteten Rahmenbedingungen rechtlich und wirtschaftlich genauso oder
gleichwertig umgesetzt werden können. Sollte dies nur zu wesentlich anderen
Rahmenbedingungen erfolgen können, werden diese der Mitgliederversammlung
erneut zur Entscheidung vorgelegt.