Liebe Mitglieder,
ich hoffe, es geht euch allen gut in dieser Zeit der Coronakrise. Unsere Hallensaison musste ja leider coronabedingt mehr oder weniger entfallen. Die Tennishalle in Wiernsheim konnte zwischenzeitlich wieder für kurze Zeit öffnen. Die steigenden Inzidenzen hatten allerdings schnell wieder eine Schließung zur Folge.
Ende März haben wir unsere diesjährige Mitgliederversammlung virtuell als Online-Meeting durchgeführt. An diesem Abend hatte ich angekündigt, dass wir unser Jahrbuch „Tennis Intern“ wieder auflegen werden. Inzwischen befindet sich das Werk im Druck, und wir planen, dieses in den nächsten Wochen an alle Mitglieder auszuliefern. Ebenfalls auf der Mitgliederversammlung habe ich bekanntgegeben, dass wir planen, unsere Tennisanlage Anfang Mai wieder zu eröffnen.
Nun habe ich gute Nachrichten für euch. Wir sind schneller als geplant fertiggeworden.
Unsere Tennisplätze wurden im April instandgesetzt und sind nun spielbereit. Deshalb ist die Anlage ab
Montag, 19. April 2021
generell für den Spielbetrieb freigegeben.
Aufgrund von frostbedingten Nacharbeiten sind allerdings noch nicht alle Plätze spielbereit. Bis auf weiteres dürfen ausschließlich die Plätze 3 bis 6 bespielt werden.
Ich bitte euch, die noch gesperrten Plätze zu beachten und diese nicht zu betreten. Nach Absprache mit unserem Platzwart werden wir das tagesaktuell anpassen. Darüberhinaus bitte ich alle Spielerinnen und Spieler, die Plätze gut zu pflegen, d.h. nach jedem Match großflächig mit dem Schleppnetz abziehen.
Aktuell müssen wir außerden die gültige Coronaverordnung der Landesregierung beachten. Insbesondere folgende Frage möchte ich speziell beantworten:

Frage: Wie viele Tennisplätze im Freien dürfen bespielt werden?

Nach Maßgabe von § 13  Absatz 1 Nr. 8 dürfen auf weitläufigen Außenanlagen mehrere Gruppen nach Maßgabe von § 9 Absatz 1 unabhängig voneinander den Sport ausüben.

Somit darf jeder Tennisplatz im Freien genutzt werden. Je Tennisplatz maximal zwei Haushalte und insgesamt nicht mehr als fünf Personen; Kinder der jeweiligen Haushalte bis 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Paare die nicht zusammenleben gelten als ein Haushalt.

Tennis beim TC Mönsheim wird vorerst stattfinden nach dem Motto:

„Kommen – Abstand wahren – Spielen – Gehen!“

Dies bedeutet, dass folgendes Hygienekonzept von allen, die unsere Tennisanlage betreten, unbedingt befolgt werden muss:

Hygienekonzept für die Freiplatzsaison 2021

(gültig ab 29.03.2021)

 

Maßgebend für das Hygienekonzept ist die CoronaVO des Landes Baden-Württemberg in der ab 29. März 2021 gültigen Fassung.

  1. Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird immer eingehalten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes der Standards FFP2, KN95 oder N95 wird außerhalb der Tennisplätze empfohlen. Menschenansammlungen auf der Tennisanlage außerhalb der Tennisplätze sind verboten.
  2. Die Kontaktdaten aller anwesenden Personen sowie deren Anwesenheitszeit werden erfasst. Hierzu hängen wieder Listen aus, in die sich jeder unbedingt eintragen muss. Das Betreten der Anlage ist für Personen, die die Erhebung der Kontaktdaten verweigern, untersagt.
  3. Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten und/oder selbst die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörung, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen, dürfen die Anlage nicht betreten.
  4. Sanitäre Anlagen, Umkleiden und andere Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Ausnahmen gelten für die Einzelnutzung von WCs. Toiletten werden regelmäßig gereinigt. Handwaschmittel und Papierhandtücher werden in ausreichender Menge vorgehalten, ein Hinweis auf gründliches Händewaschen in den Sanitäranlagen ausgehängt. Desinfektionsmittel steht zusätzlich zur Verfügung.
  5. Weitläufige Anlagen wie unsere Tennisanlage dürfen von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden, sofern sich diese nicht begegnen. In Abhängigkeit der jeweiligen Inzidenzwerte gelten folgende Regelungen:
  6. Inzidenzwert unter 50:Max. 10 Personen pro Tennisplatz

    Inzidenzwert über 50:

    Max. 5 Personen aus 2 Haushalten pro Tennisplatz

Wir haben uns so gut wie möglich vorbereitet, um die geforderten Maßnahmen beim TCM umzusetzen.

An der Anschlagtafel auf dem Tennisgelände findet ihr die relevanten Aushänge sowie insbesondere eine Liste, in die sich alle, die Tennis spielen, stets vorab eintragen: Wer spielt wann mit wem auf welchem Platz.
Wir halten euch stets auf dem laufenden, wenn sich etwas ändern sollte. Jetzt wünsche ich euch viel Tennisfreude und eine verletzungsfreie Saison.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Gramm

1. Vorsitzender