Frage: Wie viele Tennisplätze im Freien dürfen bespielt werden?
Nach Maßgabe von § 13 Absatz 1 Nr. 8 dürfen auf weitläufigen Außenanlagen mehrere Gruppen nach Maßgabe von § 9 Absatz 1 unabhängig voneinander den Sport ausüben.
Somit darf jeder Tennisplatz im Freien genutzt werden. Je Tennisplatz maximal zwei Haushalte und insgesamt nicht mehr als fünf Personen; Kinder der jeweiligen Haushalte bis 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Paare die nicht zusammenleben gelten als ein Haushalt.
Tennis beim TC Mönsheim wird vorerst stattfinden nach dem Motto:
„Kommen – Abstand wahren – Spielen – Gehen!“
Hygienekonzept für die Freiplatzsaison 2021
(gültig ab 29.03.2021)
Maßgebend für das Hygienekonzept ist die CoronaVO des Landes Baden-Württemberg in der ab 29. März 2021 gültigen Fassung.
- Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird immer eingehalten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes der Standards FFP2, KN95 oder N95 wird außerhalb der Tennisplätze empfohlen.
Menschenansammlungen auf der Tennisanlage außerhalb der Tennisplätze sind verboten. - Die Kontaktdaten aller anwesenden Personen sowie deren Anwesenheitszeit werden erfasst. Hierzu hängen wieder Listen aus, in die sich jeder unbedingt eintragen muss. Das Betreten der Anlage ist für Personen, die die Erhebung der Kontaktdaten verweigern, untersagt.
- Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten und/oder selbst die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörung, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen, dürfen die Anlage nicht betreten.
- Sanitäre Anlagen, Umkleiden und andere Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Ausnahmen gelten für die Einzelnutzung von WCs. Toiletten werden regelmäßig gereinigt. Handwaschmittel und Papierhandtücher werden in ausreichender Menge vorgehalten, ein Hinweis auf gründliches Händewaschen in den Sanitäranlagen ausgehängt. Desinfektionsmittel steht zusätzlich zur Verfügung.
- Weitläufige Anlagen wie unsere Tennisanlage dürfen von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden, sofern sich diese nicht begegnen. In Abhängigkeit der jeweiligen Inzidenzwerte gelten folgende Regelungen:
- Inzidenzwert unter 50:Max. 10 Personen pro Tennisplatz
Inzidenzwert über 50:
Max. 5 Personen aus 2 Haushalten pro Tennisplatz
Wir haben uns so gut wie möglich vorbereitet, um die geforderten Maßnahmen beim TCM umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Gramm