Liebe Mitglieder,
ab Montag, 19.4.2021, gilt in Baden-Württemberg eine geändert Corona-Verordnung, die die den Spielbetrieb auf unserer Anlage betrifft. Bitte folgendes unbedingt beachten:

Frage: Wie viele Tennisplätze im Freien dürfen bespielt werden?

Es darf jeder Tennisplatz bespielt werden. Bei einer Inzidenz von über 100, wie sie momentan im Enzkreis ist, darf pro Tennisplatz allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands gespielt werden. 

Eine konkrete Beschreibung der gültigen Corona-Verordnung findet ihr auf der WTB Homepage:
Dies bedeutet, dass folgendes Hygienekonzept von allen, die unsere Tennisanlage betreten, unbedingt befolgt werden muss:

Hygienekonzept für die Freiplatzsaison 2021

(gültig ab 19.04.2021)

 

Maßgebend für das Hygienekonzept ist die CoronaVO des Landes Baden-Württemberg in der ab 19. April 2021 gültigen Fassung.

  1. Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird immer eingehalten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes der Standards FFP2, KN95 oder N95 wird außerhalb der Tennisplätze empfohlen. Menschenansammlungen auf der Tennisanlage außerhalb der Tennisplätze sind verboten.
  2. Die Kontaktdaten aller anwesenden Personen sowie deren Anwesenheitszeit werden erfasst. Hierzu hängen wieder Listen aus, in die sich jeder unbedingt eintragen muss. Das Betreten der Anlage ist für Personen, die die Erhebung der Kontaktdaten verweigern, untersagt.
  3. Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten und/oder selbst die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörung, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen, dürfen die Anlage nicht betreten.
  4. Sanitäre Anlagen, Umkleiden und andere Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Ausnahmen gelten für die Einzelnutzung von WCs. Toiletten werden regelmäßig gereinigt. Handwaschmittel und Papierhandtücher werden in ausreichender Menge vorgehalten, ein Hinweis auf gründliches Händewaschen in den Sanitäranlagen ausgehängt. Desinfektionsmittel steht zusätzlich zur Verfügung.
  5. Weitläufige Anlagen wie unsere Tennisanlage dürfen von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden, sofern sich diese nicht begegnen. In Abhängigkeit der jeweiligen Inzidenzwerte gelten die folgende Regelungen wie auf der Homepage des WTB beschrieben:
    https://www.wtb-tennis.de/verband/news/detail/neue-corona-verordnung-1.html

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Gramm

1. Vorsitzender