Liebe Boule-Freunde,

wie bereits bekannt, hat die Landesregierung die für Baden-Württemberg geltenden Corona-Regeln angepasst.

Für Stadt- und Landkreise mit einer Inzidenz über 100 treten ab dem 19. April 2021 u.a. folgende Beschränkungen in Kraft:

  • Sportanlagen dürfen nur noch für den kontaktlosen Individualsport alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts genutzt werden. Auf weitläufigen Außenanlagen können auch mehrere Gruppen entsprechend der Kontaktbeschränkungen individualsportlich aktiv sein, wenn ausgeschlossen ist, dass sich die Gruppen untereinander begegnen.
  • Daraus folgt für das Boulespiel auf unserer Anlage in Mönsheim: Doubletten mit Angehörigen zweier Haushalte sind nach dieser Verordnung nicht erlaubt.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Gramm

1. Vorsitzender