Liebe Abonnentinnen und Abonnenten,
Heute Nachmittag hat die Landesregierung folgende Klarstellung herausgegeben:
Dreifachgeimpfte sind Geimpften mit abgeschlossener Grundimmunisierung gleichgestellt, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind und Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen).
Mit sportlichen Grüßen,
Der Vorstand
Förderverein Tennishalle Platte e.V.